Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Studio Brod | Oliver Brod 1. Art des Vertrages Alle mit Studio Brod | Oliver Brod geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge und beinhalten als solches die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Produktion von Tonträgern/Audiodaten und die dazu nötige Arbeit mit dem Künstler und dem künstlerischen Produkt mittels der des Studio Brod | Oliver Brods zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen. Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig dem Studio Brod | Oliver Brod und dem Personal des Studio Brod | Oliver Brods. Als solches sind Beanstandungen an Art und Qualität der Dienstleistung auch nur anfechtbar, wenn diese eindeutig auf technische Mängel zurückzuführen sind. 2. Studiozeiten, Produktionsdauer Angebote beziehen sich immer auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder -tagen. Ein Arbeitstag hat 8 Arbeitsstunden. Es können jedoch auch vorab Pauschalangebote für ganze Produktionen per KVA ausgemacht werdenZur Stundenerfassung führen wir einen Studio Tagesbericht. Bei Arbeitsschritten bei denen der Auftraggeber nicht anwesend ist, kann der Bericht auch von Mitarbeitern des Studio Brod | Oliver Brods unterschrieben werden.Sollte eine Produktion nach der vom Auftraggeber gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden des Auftragnehmers nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist das Studio Brod | Oliver Brod nicht verpflichtet die Produktion zum Abschluss zu bringen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. 3. BezahlungSoweit nicht anders vereinbart, muss der volle Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung eingegangen sein.Kontoverbindung: 4. Der Auftraggeber Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung in Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen. 5. Termine Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin innerhalb von 48 Stunden vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird ein Ausfallhonorar von 50% des Nettoauftragsvolumens fällig.Ist eine Produktion durch Verschulden (wie verpasste Zulieferungen von Texten, Videos etc. oder Nichterscheinen des Auftraggebers nicht zum – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Produktionstermins möglich und muss daher kurzfristig ausfallen, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Tonstudio – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Termine. 6. Auftragsbestätigung Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird 8. Haftung für SchädenDer Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische sowie andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen. Im Fall einer kurzfristigen Absage (bis 48h vor Nutzungsbeginn) wird eine Pauschale von 50% des/der entfallenen Tagespreise/s fällig. 9. Urheberrechtliches Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber. 10. Mitgebrachtes Material Haftung für mitgebrachtes und bei uns verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen, sowie sonstiger für die Produktion genutzter fremder Datenträger haftet der Auftraggeber bis zum Umfang des Materialwertes des Trägermaterials.Überlässt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber. 11. Korrektur, Änderung, GewährleistungSoweit nicht anders vereinbart gilt für jeden dem Kunden angelieferten Produktionsabschnitt (Milestones wie z.B. Aufnahme, Rohschnitt, Mischung, Masterlieferung) jeweils eine Korrekturschleife. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen kein konkreter Korrekturauftrag, so gilt die entsprechene Leistung als abgenommenBei nachträglichen kundenseitigen Änderungen am Produktionsauftrag (z.B. Textänderungen nach der vereinbarten Aufnahme/Freigabe) müssen Mehraufwände (z.B. Retakes) vom Kunden getragen werden.Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder Kopien auf Ton-Qualität, Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn Studio Brod | Oliver Brod grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang von Bild- oder Tonaufzeichnungen oder sonstigen Daten schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und / oder Haftungsanspruch. 12. Speicherung von Daten/ Referenzkopien Wir bewahren sämtliche Sicherungskopien von abgeschlossenen Produktionen für mindestens sechs Monate auf. Danach kann das Speichermedium gelöscht, oder für neue Produktionen gebraucht werden. Ansprüche auf diese Kopien bestehen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die aufgenommenen Audiodateien, nach Abschluss der Produktion, auf einer externen Festplatte zu erwerben, um sie selber zu archivieren.Wir räumen uns das Recht ein, von jedem Material, das bei uns aufgenommen wurde, eine Sicherungskopie herzustellen und diese auch als Referenz zu benutzen. 13. Auftragserteilung Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrags durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen. 14. Vermittelnde Tätigkeiten Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- oder Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern und Darstellern (etc.) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr. 15. Verzögerungen Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt. 16. Fremdleistungen Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. 17. Ton- und Textschöpfungen Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material. 18. Versand Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. 19. Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. 20. Salvatorische KlauselIst eine dieser Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und bleibt im Übrigen zu verhandeln. Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen von Studio Brod | Oliver Brod für die Vermietung der Tonstudios (Fremdnutzung) Nachstehende Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsgegenstand, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Im Folgenden „Studio Brod | Oliver Brod“ bzw. „Vermieter“ genannt 1. Der Auftraggeber (Mieter) bzw. dessen Beauftragter (Produzent) ist verpflichtet, die Termine für Beginn und Beendigung der Aufnahmen einzuhalten. Ein Anspruch auf Überlassung der Studioräume bei Terminüberschreitungen besteht nicht. Bei Nichteinhaltung fest bestellter Termine behalten wir uns die Berechnung einer Ausfallzeit zum halben Satz unserer Preisliste vor, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich war.1.1. bei zeitweiliger Überlassung der Studioräume (Fremdvermietung)Der Nutzer ist für alle von ihm oder unter seiner Verantwortung entstandenen Schäden haftbar.Aus gegebenem Anlass (COVID 19) ist eine verantwortungsvolle Nutzung der Räumlichkeiten (Abstandsregeln) und Einhaltung mit den üblichen Hygiene- und Abstandsregeln unerlässlich. Regelmäßiges Lüften in den benutzten Räumen und Reduzierung des Personals auf das Minimum verringert die Infektionsgefahr erheblich. Desinfektionsmittel steht bereit. 2. Die Berechnung der Leistung erfolgt aufgrund des Aufnahmeberichts zu den jeweils gültigen Preisen. Der Mieter hat dem Vermieter rechtzeitig anzugeben, wer den Aufnahmebericht rechtsverbindlich abzeichnen und kontrollieren darf. Der Aufnahmebericht wird dem Mieter bzw. Produzenten nach Arbeitsschluss zur Gegenzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift erkennt er die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden und verbrauchten Materialien, sowie die technisch einwandfreie Qualität der Aufnahmen an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.Pausen von mehr als einer Stunde pro Aufnahmetag werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils auf halbe oder volle Stunden aufgerundet. Telefongespräche werden laut Preisliste berechnet. Der Produzent haftet für alle Gespräche, die über Apparate in den von ihm gemieteten Räumen geführt werden. 3. Ausfallzeiten, die durch etwaige Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden dem Mieter nicht berechnet. Studio Brod | Oliver Brod haften jedoch nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden oder Kosten. Studio Brod | Oliver Brod haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des von ihnen gestellten Personals. Sie übernehmen keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die ihnen nicht gehören, und sie gewähren dem Benutzer bzw. Produzenten für diese Gegenstände auch keinen Versicherungsschutz. Das gilt ausdrücklich auch für Tonträger jeder Art, die dem Vermieter zur Aufbewahrung oder Lagerung in seinen Bandarchiven übergeben wurden.Der Mieter haftet für jegliche Sach und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an der Produktion beteiligten Personen und Gästen entstehen. Studio Brod | Oliver Brod werden vom Mieter für die Haftung aller Schäden, welche Besuchern oder an der Produktion beteiligten Personen in den Betriebsräumen oder auf dem Gelände zustoßen, befreit.Der Vermieter behält in sämtlichen Räumen das Hausrecht, auch während der Dauer der überlassung an den Produzenten. 5. Werden auf Wunsch des Produzenten Gegenstände versandt oder an einen anderen Ort gebracht, so erfolgt dies in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Produzenten. 6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin